Privatpreise

Lieber Patient, liebe Patientin,
wir behandeln Sie sehr gerne und geben uns alle Mühe, für Ihre Gesundheit eine optimale Leistung zu erbringen. Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie mit dem Rezept für die Anwendung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Obwohl wir unter Berücksichtigung unseres Personalaufwandes und unserer Betriebskosten maßvolle Preise in Ansatz bringen, berichten uns einige Privatpatienten, dass die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung nicht akzeptiert wird und teilweise sogar abgelehnt wird. Die Krankenversicherungen berufen sich darauf, dass die berechneten Behandlungshonorare „unangemessen hoch bzw. unüblich“ wären.
Mit diesen und anderen unzutreffenden Argumenten erstatten manche privaten
Krankenversicherungen unsere Rechnung nur zu Anteilen
Zu diesem Thema möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend. Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen
zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn wir uns mit unserer Privat-Liquidation nicht an die Forderung Ihrer KV anpassen.
So kommen die Preise zustande:
Im Heilmittelbereich existiert keine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie sie z. B. im ärztlichen Bereich vereinbart wurde. Daher können / müssen die Praxisinhaber und die Privatpatienten die Preise frei vereinbaren.
In Deutschland hat es sich bundesweit eingebürgert eine Preisbildung nach dem Vorbild der Gebührenordnung für Ärzte zu gestalten. Dabei werden die Tarife der gesetzlichen Krankenversicherung als Ausgangssatz herangezogen und mit verschiedenen Faktoren multipliziert. Die angewandten Faktoren liegen üblicherweise zwischen dem 1,8fachen und dem 2,3fachen
Ausgangssatz. Der von uns angewandte Satz ist sogar lediglich der 1,4 fache der gesetzlichen KV.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch:
Unsere Preisgestaltung ist fair. Unsere Leistungen werden auf höchstem Niveau erbracht. Unter Berücksichtigung dieser Situation können wir uns den Vorwurf nicht gefallen lassen, unüblich hoch oder unangemessen zu liquidieren. Sollte Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe in der oben beschriebenen Weise Kritik an unserer Rechnungsstellung üben, so sollten Sie sich hiergegen zur Wehr setzen. Eine anteilige Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung sollten Sie nicht hinnehmen. Die angeführten Gründe Ihrer Versicherung sind zu widerlegen und halten einer gerichtlichen Nachprüfung nicht stand: So hat kürzlich das Landgericht München II entschieden, dass die „Beihilfesätze“ nicht geeignet sind, einen zutreffenden Maßstab für einen örtlich üblichen Preis zu bilden. Das Gericht weist darüber hinaus unmissverständlich darauf hin, dass bei der Bestimmung der Üblichkeit des Preises nicht auf alle Krankenversicherten (d.h. inkl. der gesetzlich versicherten Patienten), sondern auf den Kreis der Privatversicherten allein abzustellen ist. Weiter meint das mit einer Klage eines Patienten gegen seine private KV befasste Gericht, dass der Patient keine sog. Aufklärungs- und Nachfrageobliegenheit habe, er infolgedessen nicht zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern Preisvergleiche anstellen muss.
Ausführliche Darstellungen zu dem Thema Privatpatient und Hilfestellungen für die Argumentation von Patienten und Therapeuten gegenüber PKV finden sich auf den Seiten von Michael Lierke und